Auswahl aktueller Verfahren
Falschberatung Eigentumswohnung:
Eigenanteil um Vielfaches höher als versprochen
Das Vereinsmitglied S. hatte nach falschen Versprechungen des Vertriebs R. eine Eigentumswohnung als „Steuersparimmobilie“ in L. erworben. Nach dem Kauf stellte sich heraus, dass der monatliche Eigenanteil ein Vielfaches dessen beträgt, was prognostiziert wurde.
Auch der Kaufpreis war mit über 100.000,00 EUR fast doppelt so hoch wie der tatsächliche Verkehrswert vergleichbarer Immobilien. Unser Vereinsmitglied wurde Opfer einer klassischer Falschberatung. Wir haben die Beratung sowie den Erwerbsvorgang durch unsere Vertrauensanwälte überprüfen lassen und für Herrn S. ein ausführliches Gutachten erstellen lassen.
Herr S. hätte hervorragende Chancen, seinen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufes und Schadenersatz gerichtlich durchzusetzen. Herr S. hat nun mit den Anwälten seines Vertrauens seine Ansprüche gegen die Verkäuferin geltend gemacht.
Fast 80.000,- Euro Kapitalverlust durch VIP Medienfonds
Das Vereinsmitglied Friedrich L. legte M&K seine Unterlagen für eine Beteiligung an der VIP Medienfonds 3 GmbH & Co. KG sowie der VIP Film & Entertainment Medienfonds 4 GmbH & Co. KG vor. In diese hatte Herr L. insgesamt 78.750,00 Euro investiert. Bereits im Jahr 2005 war jedoch Bericht über Unregelmäßigkeiten bei den Gesellschaften in der Presse aufgetaucht. Daher drohte dem Herrn L. hier die Verjährung seiner Ansprüche aus Falschberatung mit Ablauf des Jahres 2008 gegen die vermittelnde Bank. M&K hat bereits entsprechend reagiert und die Verjährung unterbrochen. Nun wurden weiterführende und Kapital sichernde Maßnahmen eingeleitet.
Durch Anlageempfehlungen einer Schweizer Großbank 170.000 Euro verloren
Die Eheleute Sch. wurden im Rahmen der telefonischen Kundengewinnung zu Anlagen bei einer Schweizer Großbank überredet, obwohl Sie keinerlei Erfahrungen mit Kapitalanlagen dieser Art hatten. Die Eheleute legten in die empfohlene Kapitalanlage einen Wert von insgesamt 250.000,00 Euro an. Als Sie sich wegen der Finanzkrise bei der Bank nach dem Wert der Anlagen und deren Sicherheit erkundigten, wurde ihnen mitgeteilt, dass der Wert zwischenzeitlich nur noch 80.000,00 Euro betrage. In sichere Anlagen, so wie sich die Eheleute Sch. dies gewünscht hatten, war somit nicht angelegt worden. Ein klassischer Fall der nicht anlegergerechten Beratung. M&K hat bereits alle erforderlichen Maßnahmen eingeleitet, damit die Eheleute Sch. Ihr verlorenes Vermögen schnellstmöglich zurückerhalten.
Bank malträtiert allein erziehende Mutter mit 4 Kindern
Die Raiffeisenbank N. fordert vom dem Vereinsmitglied Bettina Sch. Darlehensraten auf zwei Darlehen in Höhe 110.000,00 sowie 25.000,00 Euro. Diese unterschrieb Frau Sch. aus Liebe zu ihrem damaligen Lebensgefährten, um einen Kredit für das Wohnhaus des Lebensgefährten und dessen Mutter abzusichern. Frau Sch. war als Mutter von vier Kindern zum Zeitpunkt der Unterschrift und darüber hinaus jedoch nicht einmal in der Lage, trotz ihrer durchaus geregelten finanziellen Verhältnisse die Zinsen des Darlehens zu bedienen. Es liegt daher eine unverhältnismäßige krasse Überforderung der Darlehensnehmerin vor, die sich mittlerweile von ihrem Lebensgefährten wieder getrennt hat. M&K erkämpft derzeit die Entlassung von Frau Bettina Sch. aus diesen Bürgschaftsverpflichtungen, und wie es aussieht - mit überraschendem Erfolg.