Mensch und Kapital Expertentipps - heute von:
Wolfgang Tegude (Repräsentant vor Ort)
Welche Fälle können Verbraucher eigentlich bei Mensch und Kapital einreichen?

Grundsätzlich können alle Verträge mit Bezug zu Geldanlagen und Kapitalanlagen, ob nun herausgegeben von Banken, Versicherungsunternehmen oder Anbietern des "Grauen Kapitalmarkts" bei Mensch und Kapital eingereicht und erfolgreich bearbeitet werden. Darunter fallen bspw. einzelne Aktien, Aktienfonds, Immobilien, Fonds, Versicherungen, Darlehen, Beteiligungen und Investments aller Art sowie alle sonstigen Verträge, die sich in irgendeiner Form mit Ihrem Vermögen befassen.
Mensch und Kapital prüft diese auf technische, inhaltliche oder rechtliche Sollbruchstellen. Sofern Handlungsbedarf besteht, können bislang investierte oder bereits verloren geglaubte Gelder zurück geholt oder laufende Zahlungen in so genannte "Schrottimmobilien" oder "Schrottanlagen" schnell und endgültig gestoppt werden. Als "Grauen Kapitalmarkt" bezeichnen wir Anbieter und deren Produkte, die durch den Gesetzgeber im Vergleich zum “Geregelten Kapitalmarkt" eher schwach geregelt, bisweilen nicht oder überhaupt nicht staatlich kontrolliert werden.
Sandra Bouwmanns (Repräsentantin vor Ort)
In weiten Teilen der Bevölkerung herrscht ein Irrglaube über die rechtlichen Möglichkeiten des Verbraucherschutzrechts in Sachen Geld und Versicherungen. Aus welchem Grund haben Verbraucher sehr gute Chancen, wenn sie gegen derartige Verträge vorgehen möchten?
In der Regel werden Produkte aus dem Geld- und Versicherungssektor entweder durch eigene Mitarbeiter, freie Finanz- oder Versicherungsmakler oder spezielle Vertriebsbeauftragte vorgestellt, beworben, erläutert, beraten und verkauft. Vielfach entsprechen diese Beratungen nicht den hohen Qualitätsansprüchen an die Beratungsqualität, wie sie von der Rechtsprechung entwickelt wurden. Sehr oft liegt hier ein eklatanter Widerspruch zwischen den gesetzlichen Anforderungen und der Wirklichkeit vor. Für den Grauen - d.h. ungeregelten - Kapitalmarkt gilt zusätzlich die Rechtsunsicherheit. Ein Beispiel: So hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Prospekte nicht erst am Tage der Beitrittsunterzeichnung übergeben werden dürfen. Damit sind alle Beitritte zu Geldanlagen rechtlich angreifbar, bei denen der Prospekt zu spät übergeben worden ist.
Michael Fülber (Repräsentant vor Ort)
Warum scheitern viele Verbraucher bei Ansprüchen gegenüber Banken, Versicherungen und Anbietern des Grauen Kapitalmarktes?
1. Ahnungslosigkeit
95% aller Kunden kennen ihre Ansprüche überhaupt nicht und scheitern deshalb, weil sie erst gar nichts unternehmen, um ihre Ansprüche zu beziffern, geltend zu machen und anschließend auch professionell durchzusetzen.
2. Wahl des falschen Anwaltes
Verbraucher wenden sich vielfach an die falschen Anwälte und beauftragen ihren lieb gewonnenen und vertrauten Rechtsanwalt aus der Nachbarschaft, der eigentlich Experte für Scheidungsrecht ist, mit den vielfach äußerst komplexen und komplizierten Rechtsfällen zum Kapitalanlagerecht, Bankenrecht, Versicherungsrecht sowie Versicherungsvertragsrecht. Kein Anwalt kann bei der Fülle an Rechtswissen
Experte auf allen Gebieten sein. Was bei Ärzten völlig normal ist, bleibt bei der Wahl des Anwaltes vielfach völlig unberücksichtigt. Kein Patient auf dieser Welt würde vermutlich auf die Idee kommen, einen Zahnarzt mit der Transplantation seiner Bauchspeicheldrüse zu beauftragen - obwohl beide Mediziner sind, nicht wahr?
3. Überlastete Anwälte und Gerichte
Zahlreiche Verbraucher und deren Begehren scheitern, weil viele Gerichte ebenso wie zahlreiche Rechtsanwälte durch die Fülle des Stoffes regelrecht überflutet und somit schlichtweg überfordert sind.
4. Verjährung und Mangel an Beweisbarkeit
Weitere Probleme ergeben sich für den Verbraucher aus der Verjährung und einem Mangel an Beweisbarkeit eines berechtigten Anspruchs. Die Rechtslage ist hier vielfach sehr kompliziert.
5. Mangelnde finanzielle Substanz
Wenig aussichtsreich ist es vielfach, den Makler, den Berater oder den Vertrieb auf Schadenersatz zu verklagen und in Anspruch zu nehmen. Der in der Regel wirtschaftlich schwache Makler, Berater oder Vertrieb kann eher als Zeuge dem Betroffenen helfen, seine Ansprüche gegen den Produktanbieter erfolgreich durchzusetzen.
Notarverträge kann ich nicht anfechten: Falsch! Rückgabe von Schrottwohnungen möglich!!
Eigentumswohnungen können zurückgegeben werden, wenn diese nicht ordnungsgemäß verkauft wurden, selbst wenn diese notarielle beurkundet wurden. Für Aussagen des Vertriebes haftet der Verkäufer. Aus diesem Grund wurden von Mensch und Kapital in den letzten Monaten viele notarielle Verträge wieder zurück abgewickelt und die Kunden vollständig entschädigt. Voraussetzung eines Verkaufs ist es, dass der Käufer ordnungsgemäß beraten wurde. Wurde der Kunde richtig beraten? Vielfach trifft dies nicht zu. In 90% aller von uns betreuten Fälle, in denen Verbraucher mit den von Ihnen erworbenen Immobilien unglücklich sind, sind eklatante Beratungsfehler die Ursache für den erlittenen finanziellen Schaden.
SCHUFA - ein Negativeintrag ist nicht zu löschen: Falsche Annahme!
Eine Eintragung bei der SCHUFA ist nur wirksam, wenn eine wirksame SCHUFA - Klausel vorher unterschrieben worden ist. Das ist häufig nicht der Fall. Hinzu kommt, dass eine große Zahl von Negativeinträgen auch inhaltlich unkorrekt ist. Insofern lohnt es sich in vielen Fällen auch hier, dagegen vorzugehen.
Fonds - Klagen gegen Banken sind sinnlos: Falsche Mutmaßung!
Der Bundesgerichtshof als höchstes Deutsches Gericht in diesem Bereich hat herausgearbeitet, dass der Verbraucher bei dem Erwerb von Fonds über Banken im Rahmen von Vermittlungen vor Ort oder am Telefon Schadenersatz geltend machen kann und ihm der Anbieter für diesen Fall für den entstandenen Schaden haftet, sobald der Verbraucher nicht über die Kickback-Zahlungen des Fonds-Anbieters an die vermittelnde Bank ordnungsgemäß informiert wurde. Darüber jedoch wurden Verbraucher in der Regel nicht informiert.
Im Übrigen gilt, dass einem konservativen Geldanleger kein Aktienfonds verkauft werden darf. Ansonsten droht auch hier Schadenersatz.
Grauer Kapitalmarkt - Geld ist weg: Falsch! Weit verbreiteter Irrtum!
Der Bundesgerichtshof verlangt die Übergabe des Prospektes einige Wochen vor der Zeichnung der Geldanlage (Urteil Bundesgerichthof vom 21.03.2005, Stichwort: Securenta II); häufig ist hier schon ein erster Ansatzpunkt. Ansonsten gilt, dass Produkte des Grauen Kapitalmarkts sehr hohen Warnanforderungen unterliegen, die im Vertrieb so gut wie niemals erfüllt werden. Hier laufen häufig Dauerzahlungsverpflichtungen, die schnell und nachhaltig beendet werden können. Hier stehen aber häufig auch Widerrufsmöglichkeiten zur Verfügung.