Aktuelle Erfolge

Mensch & Kapital e.V. befreit Mutter mit vier Kindern aus sittenwidriger Bankbürgschaft

Unser Vereinsmitglied Bettina Sch war bei der Raiffeisenbank N. als zweite Darlehensnehmerin neben ihrem damaligen Lebensgefährten für Darlehen in Höhe von 110.000,00 Euro sowie 25.000,00 Euro verpflichtet worden, um den Kredit für das Wohnhaus des Lebensgefährten und dessen Mutter abzusichern. Frau Sch. war als Mutter von vier Kindern zum Zeitpunkt der Bürgschaftsunterzeichnung und auch darüber hinaus nicht in der Lage, trotz ihrer durchaus geregelten finanziellen Verhältnisse, zumindest die Zinsen dieser beiden Darlehen zu bedienen. Es lag daher eine unverhältnismäßige und unübersehbare Überforderung der Darlehensnehmerin vor. Mensch & Kapital erkämpfte für die allein erziehende Mutter von vier Kindern die sofortige, bedingungslose und vollständige Entlassung aus beiden  Darlehensverbindlichkeiten, welche durch die Raiffeisenbank N. mit Schreiben vom 05.01.2009 nachträglich schriftlich bestätigt wurde.

Das Vereinsmitglied Bettina Sch., das zudem nicht rechtsschutzversichert war, hat somit schnell und unkonventionell Hilfe durch Mensch und Kapital erhalten. Für die außergerichtliche Tätigkeit hätte ein Rechtsanwalt mehr als 2.000,00 Euro kassieren können. Somit hat Mensch & Kapital dafür gesorgt, dass der Mutter mit ihren 4 Kindern diese Kosten erspart blieben und nun für die Versorgung der Kinder bereitstehen. Ein weiterer durchschlagender Erfolg für Mensch & Kapital.

Mensch und Kapital kämpft als bundesweit tätiger und gemeinnütziger Verein für geschädigte Kapitalanleger, gebeutelte Kleinanleger, Sparer und Verbraucher, damit  Entscheidungen aus der Vergangenheit wieder rückgängig gemacht werden, holt bereits investierte oder längst verloren geglaubte Gelder wieder zurück, stoppt schnell und unbürokratisch unerwünschte Zahlungsverpflichtungen wie bspw. in so genannte „Schrottimmobilien“ oder „Schrottanlagen“. Mensch und Kapital schützt seine Mitglieder auch dadurch, indem jeder Fall einer gründlichen Prüfung unterzogen wird, damit kostspielige Rechtsstreitigkeiten mit ungewissem Ausgang umgangen und Verbraucher nach dem Verlust von Vermögensteilen nicht ein weiteres Mal durch hohe Prozesskosten traumatisiert werden.

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Erfolgreiche Rückabwicklung einer Eigentumswohnung
Mit Urteil vom 24.10.2008 (30.O.218/08) hat das Landgericht Berlin die G. AG aus Berlin dazu verurteilt, eine von ihr verkaufte Eigentumswohnung zurückzunehmen. Außerdem muss die Beklagte der Verbraucherin jeglichen weiteren Schaden aus dem Verkauf dieser Eigentumswohnung ersetzen.

Die G. AG hatte über einen von ihr eingeschalteten Vertrieb Eigentumswohnungen an den Verbraucher verkauft. Die vom Vertrieb begangene Falschberatung wurde der G. AG zugerechnet. Das Gericht folgte damit in der bisweilen noch nicht endgültig rechtskräftigen Entscheidung der ständigen Rechtsprechung zur Falschberatung durch Erfüllungsgehilfen.

Hierzu Verbraucheranwalt und Verwaltungsratsvorsitzender Dr. Thomas Schulte: „Diese Entscheidung des Landgerichts war zu erwarten. Die Haftung des Verkäufers für die Falschberatung der von ihm eingesetzten Vertriebe ist ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Wieder wurde einem offenbar überrumpeltem Verbraucher zu seinem Recht verholfen. Wir werden fleißig und zielstrebig weiterkämpfen!“
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Verbraucherin vor existenzgefährdendem SCHUFA - Eintrag gerettet
Hier hatte die Hausbank das Darlehen wegen Zahlungsverzugs gekündigt, weil die Darlehensnehmerin wegen eines kurzfristigen finanziellen Engpasses nicht rechtzeitig die monatlichen Raten geleistet hatte. Die Bank sah sich daher veranlasst, nach Ausbleiben der dritten Rate, das Darlehen fristlos zu kündigen.

Hierbei unterlief der Bank jedoch der entscheidende Formfehler, der ihr durch unsere Spezialisten zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte. Die Bank hätte die beabsichtigte Darlehenskündigung dem Darlehensnehmer vor der Kündigung androhen und ihm mindestens eine zweiwöchige Zahlungsfrist mit der Erklärung setzen müssen, dass bei nicht erfolgter rechtzeitiger Zahlung die gesamte Restschuld fällig gestellt werden würde.

Im vorliegenden Fall hatte die Darlehensnehmerin das Schreiben, in dem die Bank die Kündigung angedroht hatte, nicht erreicht. Die Bank konnte weder Absendung noch Zustellung des Schreibens nachweisen. Daher musste die Bank die Unwirksamkeit der Kündigung einsehen und bot eine vergleichsweise Lösung des Konflikts nebst Löschung des für die Mandantin existenzgefährdenden SCHUFA – Eintrages an. Erfolg auf ganzer Linie!
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Erneute erfolgreiche Rettung vor negativer SCHUFA - Eintragung
Ein erfolgreicher Geschäftsmann kündigte seinen Mobilfunkvertrag. Wenig später erhielt er eine Abschlussrechnung des Anbieters über mehrere hundert Euro. Der Kunde verweigerte – im Übrigen völlig zu Recht – die Bezahlung und fand sich schneller als ihm lieb war in der „SCHUFA – Falle“ wieder. Die Nichtbezahlung der Rechnung brachte seinen – wiederum zu Recht - überragenden SCHUFA - Wert in beträchtliche Schieflage, denn in der Vergangenheit war er nie auffällig geworden.

Bei Beantragung einer neuen Kreditkarte, war dieses wegen der SCHUFA – Eintragung zunächst nicht möglich. Um hier schnell zu einem juristischen Erfolg zu gelangen, wurde daher ein Eilverfahren durch den Verbraucherschutzanwalt und Verwaltungsratsvorsitzenden Kanzlei Dr. Schulte geführt. Daraufhin wurde der negative SCHUFA – Eintrag gelöscht.

SCHUFA – Einträge sind nicht immer zulässig. Angreifbar ist bereits ein Fehler in der SCHUFA – Einwilligung, etwa wenn sich die „SCHUFA – Klausel“ optisch nicht von den anderen Vertragsklauseln abhebt und deshalb nicht Vertragsbestandteil wurde.Die übermittelnde Stelle, kann aber auch dann dazu verpflichtet sein, die Weitergabe der Daten zu widerrufen, wenn dies zu extrem negativen wirtschaftlichen und beruflichen Folgen führen. In diesem Fall ist die Weitergabe der Daten im Einzelfall unverhältnismäßig. Hier gilt: Ist der Forderungsbetrag gering, sind die wirtschaftlichen Folgen aber massiv, so muss der Negativeintrag widerrufen werden. Mensch und Kapital war auch in diesem Fall erfolgreich.
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